Koordninierung, Beurteilung und Abwicklung von Belangen des Bauplanungs-, Bauordnungs- und Raumordnungsrechts von Bauvorhaben im Wohnungs- und Gewerbebau.
Baulandentwicklung und andere städtebauliche Entwicklungsmassnahmen (z.B. über den Abschluss von städtebaulichen Verträgen und Projektkoordinierung mit Objekt-, Projekt- und Erschliessungsgesellschaften).